Hinweisgeberstelle
Personen sollen von ihnen erkannte Rechtsverstöße, grobe Missstände sowie Verstöße gegen anwendbare Verhaltenskodizes oder Gesetze und Verordnungen melden. Hierzu werden sie von der LUKOM ausdrücklich ermutigt.
Soweit ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der erkannte Sachverhalt eine schwere Straftat darstellt oder zu schweren Schäden für die LUKOM führen kann, besteht eine Hinweispflicht, es sei denn, dass sie sich hierdurch selbst belasten würden oder wenn aus Sicht von Hinweisgebern absehbar ist, dass entsprechende Mitteilungen zu Nachteilen für sie führen können.
Hierzu zählen:
- Bestechung, verdeckte Provisionen, Kassenangelegenheiten
- Verstöße beim Datenschutz
- Diskriminierung, Belästigung oder weitere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Unterschlagung, Veruntreuung und Diebstahl
- Verstöße gegen Arbeitssicherheit und oder den Gesundheitsschutz
Hinweise sollten eine möglichst vollständige Schilderung der beobachteten Sachverhalte beinhalten und durch geeignete Unterlagen untermauert werden, soweit hierüber verfügt wird. Hinweise sind aber auch ohne beigefügte Unterlagen zu bearbeiten.
Um eine vorbehaltslose Bearbeitung der Meldungen sicherzustellen wurde über die Revision der Stadt Ludwigshafen am Rhein ein interner Meldekanal für die LUKOM eingerichtet.
Erreichbarkeit:
Tel.: 0621 504 4275 (Fr. Agnes Laßleben) oder 0621 504 2154 (Fr. Olga Kort)
E-Mail: hinweisgeberstelle.lukom@ludwigshafen.de
Postanschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Revision (1-14) – HINWEISGEBERSTELLE Postfach 21 12 25 , 67012 Ludwigshafen